AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der AIRPUR DRONES GmbH mit Sitz in Nussbaumen/AG, Schweiz (nachfolgend «AHC») und seinen Kunden für die unter dem Namen AIRPUR HEAVEN COMMUNICATION erbrachten Dienstleistungen.

Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor, doch sind individuelle Vereinbarungen nur gültig, wenn sie durch Text, etwa empfangsbestätigte E-Mails oder schriftliche Verträge, nachgewiesen werden können.

  1. Vertragsschluss

Die Website von AHC stellt keine Offerte im Rechtssinne dar. Ein Vertrag kommt erst nach Erstellung einer konkreten Offerte durch AHC und deren Annahme durch den Kunden zustande.

  1. Dienstleistungsinhalte

AHC bietet Live-Streaming-Dienstleistungen an, insbesondere mit Bezug auf Abdankungsveranstaltungen, Lebensfesten sowie grösseren Firmenevents.

Die Dienstleistungen umfassen die Bedarfsabklärung betreffend technische Voraussetzungen, benötigte Kameras, andere Gerätschaften, Kameraleute und Techniker etc., die Zurverfügungstellung der jeweiligen Ressourcen für die Produktion der Videoaufnahme, das Live-Streaming sowie die Speicherung desselben. Das Video kann über die Website des Kunden den Nutzern zugänglich gemacht werden oder aber AHC erstellt für den Kunden eine sogenannte Landing Page, über welche die Nutzer das Video aufrufen können. Auf der Landing Page können die Berechtigungen der Nutzer beliebig gesteuert werden und es können Chatfunktionen eingerichtet werden. Massgeblich ist der im Einzelfall vereinbarte Dienstleistungsinhalt.

Ohne anderweitige Vereinbarung bleiben die ausgestrahlten Live-Streams für die Dauer von sechs Monaten auf den entsprechenden Servern abrufbar und werden danach gelöscht.

  1. Kunden-LogIn

Der Kunde erhält ein Kunden-LogIn, mit welchem er die Live-Streams selbst administrieren (etwa löschen) sowie Nutzerstatistiken einsehen kann. Die Nutzer des Kunden-LogIns haben den entsprechenden Nutzerbestimmungen zuzustimmen.

  1. Beizug Dritter

AHC darf für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Drittunternehmen einsetzen. AHC bleibt dabei aus dem Vertrag mit dem Kunden berechtigt und verpflichtet, ausser es kommt im Einzelfall ausdrücklich ein selbständiges Vertragsverhältnis zwischen dem beigezogenen Dritten und dem Kunden zustande. AHC darf diesfalls ein angemessenes Vermittlungshonorar verlangen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die vereinbarten Preise. Sie sind netto in CHF oder EUR exklusive schweizerische MWST zu verstehen.

Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, ist der Kunde zur Vorleistung verpflichtet und hat den ganzen Vertragspreis mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Geschäftskonto von AHC zu überweisen.

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die AHC durch einen Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde AHC einen Verzugszins von 5 % p.a. und eine Mahngebühr von CHF 30.00 resp. EUR 30.00 ab der 2. Mahnung.

Bei Zahlungsverzug kann AHC zudem ohne Vorankündigung ihre Leistungen komplett einstellen (namentlich den Live-Stream und die Veröffentlichung des gespeicherten Live-Streams auf dem Server). Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt trotz der Leistungseinstellung durch AHC bestehen. Aus der berechtigterweise erfolgten Leistungseinstellung entsteht keinerlei Entschädigungsanspruch des Kunden.

  1. Preisänderungen

Haben die Parteien für eine bestimmte Zeitperiode die Anzahl und die Länge der Live-Streams geschätzt und sind Anzahl und/oder Länge höher bzw. länger ausgefallen, als geschätzt, so ist AHC per Ende der Zeitperiode hin berechtigt, eine entsprechende Nachforderung in Rechnung zu stellen.

Sollten sich die Preise für den auf dem Server zur Verfügung gestellten Speicherplatz während der Speicherzeit des Live-Streams nachweislich erhöhen, ist AHC berechtigt, die höheren Speicherkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei, den Live-Stream vorzeitig vom Server löschen zu lassen.

  1. Gestreamte Inhalte

8.1 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist allein für die gestreamten Inhalte verantwortlich. Er ist insbesondere verantwortlich dafür, dass eine Einverständniserklärung der gefilmten Personen mit Bezug auf deren Rechte am eigenen Bild und an der eigenen Stimme vorliegt, dass keine Immaterialgüterrechte Dritter, insbesondere keine Urheber- und Markenrechte, verletzt werden sowie dass sonst keinerlei rechtswidrige Inhalte, wie etwa beleidigende, rassistische, Gewalt verherrlichende, pornografische oder diskriminierende Äusserungen verbreitet werden.

8.2 Einstellung des Streamings bei Verdacht auf rechtswidrige Inhalte

AHC ist bei einem begründeten Verdacht, dass die Inhalte im Sinne von Ziffer 8.1. rechtswidrig sind, ohne Vorankündigung und ohne Entschädigungsanspruch für den Kunden berechtigt, den Live-Stream einzustellen und/oder die Veröffentlichung des gespeicherten Live-Streams zu unterbinden.

8.3 Pflicht des Hosting-Anbieters zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Hosting-Anbieter aufgrund von Art. 39d des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes verpflichtet sein kann, zu verhindern, dass ein Werk oder ein anderes Schutzobjekt Dritten mithilfe seines Dienstes erneut widerrechtlich zugänglich gemacht wird.

8.4 Schadloshaltung

Der Kunde stellt AHC von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen AHC aufgrund des Vorwurfs von rechtswidrigen Inhalten gemacht werden, und hält AHC insofern vollkommen schadlos, einschliesslich der Übernahme der Rechtskosten, welche im Zusammenhang mit den behaupteten Ansprüchen Dritter anfallen, der Kosten welche aufgrund von Massnahmen nach Ziffer 8.3 anfallen sowie Kosten, welche AHC aufgrund eines Herausschneidens von Filmteilen oder Unkenntlichmachung von Personen oder Objekten entstehen.

  1. Lizenz zum Zwecke der Vertragserfüllung

Der Kunde gewährt AHC eine weltweite, nicht-exklusives, kostenlose Lizenz, die Inhalte des Kunden zum Zwecke der Vertragserfüllung auf den Portalen von AHC zu kopieren, zu übertragen und zu verbreiten. Soweit AHC Dritte zur Vertragserfüllung beizieht, erstreckt sich diese Lizenz auf Dritte und deren Portale. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim Kunden. Jede weitergehende Rechteeinräumung zugunsten von AHC bedarf einer separaten vertraglichen Regelung.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der Streaming-Dienstleistungen notwendigen technischen (z. B. Stromversorgung, Internetanbindung, Installationen) sowie sonstigen (z. B. bauliche und rechtliche) Voraussetzungen selbst zu erbringen bzw. für deren Vorhandensein zu sorgen. Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht, bleibt seine Zahlungsverpflichtung dennoch bestehen.

  1. Störungen beim Live-Streaming

Kann eine Störung aus Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht rechtzeitig behoben werden, ist der Kunde dennoch verpflichtet, seiner Zahlungspflicht nachzukommen und AHC die daraus entstandenen Kosten zu ersetzen. Eine Störung ist insbesondere dann dem Kunden zuzurechnen, wenn sie auf Eingriffe des Kunden oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen ist, wenn sie durch Schadsoftware auf den Computern des Kunden verursacht worden sind oder wenn der Kunde oder seine Hilfspersonen von AHC auferlegte Betriebsvorschriften nicht eingehalten haben. Die Beweislast für die Einhaltung derartiger Vorschriften obliegt dem Kunden.

  1. Wartungsarbeiten / Serververfügbarkeit

AHC führt regelmässig Wartungsarbeiten auf den Portalen aus, um bereitgestellten Dienste oder dessen technische Infrastruktur zu verbessern. Dies wird AHC dem Kunden rechtzeitig in geeigneter Weise mitteilen. Auch neben den Wartungsarbeiten kann es zu Ausfällen der Portale bzw. Server kommen. AHC kann keine 100%ige Verfügbarkeit des Live-Streams bzw. der gespeicherten Live-Streams gewährleisten. Allfällige Ausfälle berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisreduktion.

  1. Haftungsbeschränkung

AHC beschränkt für alle ihre Dienstleistungen ihre Haftung auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Werden Erfüllungsgehilfen (etwa Arbeitnehmer oder Drittfirmen) eingesetzt, wird jede Haftung ausgeschlossen. Ebenso keinerlei Haftung wird für Umstände übernommen, welche ausserhalb des Einflussbereiches von AHC liegen, wie etwa höhere Gewalt, Ausfall des Internets, usw.

  1. Datensicherung

Die Live-Streams und allfällige andere vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten werden nur mit einfacher Sicherheit auf dem Streaming-Server-System gespeichert. Es besteht kein Anspruch auf Datensicherung durch AHC. Backups müssen durch den Kunden vorgenommen werden.

  1. Referenzen / Datenschutz

AHC kann den Kunden anfragen, ihn öffentlich, etwa auf der Website von AHC, als Referenz zu nennen und dabei das Projekt sowie die Leistungen zu beschreiben, das Kundenlogo und vom Kunden oder von AHC erstellte Fotos, Videos oder andere Materialien zur Illustration zu verwenden. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit – auch für Teile der Materialien – zurückziehen. AHC setzt den Rückzug des Einverständnisses innert angemessener Frist um.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AHC aufgrund des Datenschutzrechts verpflichtet sein kann, Live-Streams zu unterbrechen oder gespeicherte Live-Streams zu löschen. Es gilt dabei insbesondere Ziffer 8 dieser AGB. Im Übrigen sei auf die separate Datenschutzerklärung von AHC verwiesen.

  1. Dauer des Vertrages

Der Vertrag zwischen Kunde und AHC kann für einen oder mehrere spezifische Streaming-Events oder für mehrere geschätzte Streaming-Events in einer bestimmten Zeitperiode geschlossen werden.

Die Hauptpflichten aus diesem Vertrag sind mit dem Live-Streaming des letzten vereinbarten Streaming-Events bzw. mit dem Ablauf der Zeitperiode erfüllt. Anschliessend besteht das Vertragsverhältnis noch so lange, wie die Live-Streams auf den Plattformen von AHC bzw. deren Erfüllungsgehilfen gespeichert sind (gewöhnlich sechs Monate).

  1. Abtretbarkeit von Forderungen

AHC ist berechtigt, Forderungen zum Zwecke des Inkassos an Dritte abzutreten.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder ungültig sein oder werden, wird der übrige Teil der AGB davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksame zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen AHC und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen AHC und dem Kunden sind die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von AHC.

Nussbaumen AG, Januar 2023

 

Airpur Drones GmbH
Waldeggweg 2
5415 Nussbaumen (AG)
Schweiz

+41(0)76 534 5415
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